





Hestevard
Hestevard Respa Solution 500ml
ABTRANSPORT VON BRONCHIALSCHLEIM
Kräutersirup zur Unterstützung einer gesunden Funktion der Atemwege und zum Abtransport von Bronchialschleim.
Mit lindernden Eigenschaften ätherischer Öle aus Minze, Lavendel, Eukalyptus, Niaouli & Kiefer.
- Ätherische Öle zur Unterstützung der Atemwege
- Wissenschaftlich entwickelte Rezeptur für eine verbesserte Atmung
- Natürliche Inhaltsstoffe - Unterstützung des Immunsystems
Hochkonzentrierter Hustensaft mit bronchienerweiternder und schleimlösender Wirkung. Ideal für die langfristige Anwendung bei chronischen Patienten, bei denen Haltungs- und Fütterungsoptimierungen nicht mehr möglich sind. Für bestmögliche Ergebnisse in Kombination mit OmegaPro verabreichen.
Zusammensetzung von hestevard respa solution
Zusammensetzung:
1,2-Propandiol, aus der Verarbeitung von Pflanzen erzielte Produkte (Pinus sylvestris 2,5 %, Lavandula angustifolia 2,0 %), Rübenzucker (Saccharose), Dextrose, Fruktose
Zusatzstoffe pro Liter:
Spurenelement-Verbindungen: 3b201 Jod (Kaliumjodid) 400 mg
Aromastoffe:
Ätherisches Öl aus Eukalyptus 40.000 mg
Ätherisches Öl aus Niaouli 35.000 mg
Ätherisches Öl aus Pfefferminze 10.000 mg
Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel:
E 484 Glycerin-Polyethylen-Glykolricinoleat
Hestevard Respa solution sollte mit der normalen Futterration verabreicht werden.
Fohlen und Ponys: 10 ml 2 x täglich. Ausgewachsene Pferde: 20 ml 2 x täglich.
Ergänzungsfuttermittel für Pferde
Ausschließlich zur Fütterung an Pferde geeignet. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. An einem kühlen, trockenen Ort lagern. Nicht einfrieren. Die Verabreichung an Sportpferde kann unter Umständen mit den nationalen Regeln des Pferdesports in Konflikt geraten, daher immer bei der zuständigen Behörde nachfragen. Bitte halten Sie sich an die Fütterungsempfehlung.
Hestevard Respa solution 500ml reicht 12 bis 25 Tage
Die Verabreichung an Sportpferde kann unter Umständen mit den nationalen Regeln des Pferdesports in Konflikt geraten, daher immer bei der zuständigen Behörde nachfragen. Bitte halten Sie sich an die Fütterungsempfehlung.